Chlor | 2 x 10 Teststreifen
Chlor | 2 x 10 Teststreifen

Chlor | 2 x 10 Teststreifen

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2x 10 Teststreifen in 2 Polybeuteln. 


Anwendung: Entnehmen Sie dem Polybeutel den Teststreifen und verschließen Sie ihn danach wieder sorgfältig. Tauchen Sie den Streifen für 10 Sekunden in das Probewasser, vergleichen Sie die Farbentwicklung mit der auf dem Beutel befindlichen Farbskala.

 

Wasserteststreifen auf freies Chlor

und auf gebundenes Chlor.

2x Polybeutel mit je 10 Teststreifen.

Anwendung: Entnehmen Sie dem Polybeutel den Teststreifen und schließen Sie ihn  danach wieder sorgfältig. Tauchen Sie den Streifen für 10 Sekunden in das Probewasser, vergleichen Sie die Farbentwicklung mit der auf dem Beutel befindlichen Farbskala.

Die Auswertung beider Streifen zeigt Ihnen:
Gebundenes Chlor zeigt die Verbindungen, die das Chlor eingegangen ist, dazu gehören Chloramin Verbindungen, die typischerweise im Schwimmbädern als Verbindungenzwischen organischen Verunreinigungen(die Amino Verbindungen enthalten) und dem Chlor entstanden sind. Diese sind dann die Augen- und Haut reizenden störenden Chlorprodukte.

Das freie Chlor zeigt Ihnen die Menge „einsatzbereiten“ Chlors an, die zur Desinfektion zur Verfügung steht.

Zu Chlor: Um Trinkwasser keimfrei zu machen, war der Einsatz von Chlorgas und Chlor abspaltenden Verbindungen ein hochwirksames und zugleich preiswertes Verfahren und damit die Methode der Wahl. Nachdem sich in den zurückliegenden Jahrzehnten jedoch herausgestellt hat, dass sich mit den daraus ergebenden Reaktionsprodukten gravierende Probleme für die gesamte Lebens- und Umwelt ergeben und solche Verbindungen auch noch langlebig sind und damit auf längere Zeit belasten, hat ein Umdenken stattgefunden .Inzwischen wird mit der Chlorung sehr zögerlich umgegangen.

In der Trinkwasseraufbereitung wird die eigentliche Keimfreimachung deshalb heute großenteils durch Ozon vorgenommen oder auch durch Chlordioxid, das keine nennenswerten Mengen von unerwünschten chlorhaltigen Folgeprodukte hinterlässt. Für beide Verbindungen gilt außerdem, dass sie kurzlebig sind und im Trinkwasser nach „getaner Arbeit“ nicht lange erhalten bleiben (Grenzwert beim Verlassen der Trinkwasseraufbereitungsanlage etwa 0,05 mg/l). Daraus kann sich wiederum ein anderes Problem ergeben, wenn ein zunächst keimfreies Wasser über ein längeres Verteilungsnetz auf dem langen Weg zum Verbraucher irgendwo unterwegs neue Keime aufnimmt. Die Ursache könnte beispielsweise ein einziger bei der Behandlung „davon gekommener“ Keim sein, der sich auf dem weiteren Verteilungsweg vermehrt, oder auch bei der Reparatur eines immer auch irgendwo möglichen Rohrbruches eindringen konnte. Für diesen Zweck wird vielfach eine kleine Chlor-Menge als „Transportchlorung“ eingesetzt. Wegen der hohen Wirksamkeit des Chlors reichen so geringe Mengen aus, dass sie vom Verbraucher weder geschmacklich noch geruchlich wahrgenommen werden. Davon abgesehen kann allerdings gelegentlich auch kurzfristig ein erhöhter Einsatz zweckmäßig sein, wenn beispielsweise bei einer amtlichen Routineuntersuchung eine Regelabweichung festgestellt worden ist. Um so etwas zu vermeiden, nehmen manche Wasserwerke ein- bis zweimal im Jahr eine „Stoßchlorung“ mit einer Chlorkonzentration in der Nähe des oberen zulässigen Grenzwertes vor, verzichten aber weitgehend auf die Chlorung in üblicher Menge. Die Grenzen für den Chlorgehalt imTrinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung auf minimal 0,1 mg/l und maximal auf 0,3mg/l (in Ausnahmefällen auch 0,6 mg/l) festgesetzt. (Dies gilt für den „Gesamtchlorgehalt“, der das freie Chlor zusammen mit „gebundenem“,aber leicht aus bestimmten Chlorverbindungen freisetzbarem Chlor umfasst).

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