Man spricht zwar im Privatbereich gerne von einer Wasserenthärtung, aber eigentlich handelt es sich streng genommen um eine Teil-Enthärtung. Denn es wird am Ionenaustauscher eine Mindest-Resthärte von ca. 7°dH eingestellt. Dies wird einerseits gemacht, damit das Wasser nicht zu Korrosiv wird und andererseits, damit der Salzverbrauch nicht zu hoch wird. Gleichzeitig entstehen bei einer Resthärte von 8°dH natürlich wieder Kalkränder - nur eben langsamer als bei z.B. 20°dH.
Hinweis zu Ionenaustausch: Je 1°dH die entfernt wird, wird im Austausch der Natriumwert um ca. 8,2 mg/l angehoben. Der Grenzwert für Natrium beträgt laut Trinkwasserverordnung maximal 200 mg/l. Entsprechend dürfte man die Wasserhärte im optimalen Fall mittels Ionenaustausch maximal um 24 °dH verringern. Vorausgesetzt ist hierbei, dass der örtliche Natriumwert im Rohwasser bei 0 mg/l liegt! Unter der Annahme, dass der Natriumwert im Rohwasser in Deutschland im Schnitt ca. 32 mg/l beträgt, darf man mit einem Enthärter maximal 20 °dH entfernen, ohne dass man den zulässigen Grenzwert für Natrium übersteigt.
Bei Elektroautos ermöglichen moderne Akkus inzwischen praktikable Reichweiten, ähnlich ist es beim elektronischen Kalkschutz mit Phasis: Die Phasis Induktionstechnologie hat dank der Entwicklung der letzten Jahre gegenüber anderen physikalischen Kalkschutzmethoden eine viel größere Reichweite im gesamten Rohrsystem.
Es lässt sich erkennen, dass mit einer Hybridanlage (je nach Nutzungsverhalten) bis zu ca. 50% des Salzverbrauchs einsparen lassen. Dies wirkt sich entsprechend auf die Abwassermenge und auch auf die Haltbarkeit der Anlage aus.